Nutzungsbedingungen & AGB

1. Allgemeines

1.1 Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zwecks Aus-führung dieses Vertrages getroffenwerden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

2. Angebot und Angebotsunterlagen2.1 Unsere Angebote sind freibleibend


3. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1 Jeder uns erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

3.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen uns insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff.UrhG zu.

3.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne unsere ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.

3.4 Wir übertragen dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Dies gilt nur für die Nutzungsrechte an Werken, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht für Nutzungsrechte an Werken, welche nur zurSichtung oder Auswahl überlassen werden. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Drittebedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Auftraggeber.

3.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

3.6 Wir haben das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts berechtigt uns – neben dem Anspruch auf Unterlassung – zum Schadensersatz.

3.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder einer seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.


4. Lieferung, Lieferzeit.

4.1 Die vom Auftraggeber gewünschten oder von uns angegebenen Lieferzeiten halten wir nach Möglichkeit ein. DieAngabe von Lieferzeiten durch den Kunden ist unverbindlich, solange sie nicht schriftlich von uns bestätigt wird.

4.2 Die von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.


5. Vergütung, Fälligkeit der Vergütung

5.1 Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des uns erteilten Auftrages.

5.2 Sonderleistungen, wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand auf der Grundlage eines Stundensatzes von € 90,00 zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet.

5.3 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber gesondert zu erstatten.

5.4 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen in unserem Namen und für unsere Rechnung abgeschlossenwerden, verpflichtet sich der Auftraggeber, uns im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehören insbesondere die Übernahme der Kosten.

5.5 Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

5.6 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.

5.7 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenrechte rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.


6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind uns Korrekturmuster vorzulegen.

6.2 Die Produktionsüberwachung durch uns erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der
Produktionsüberwachung sind wir berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Wir haften für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt uns der Auftraggeber drei einwandfreie ungefaltete Belege
unentgeltlich. Wir sind berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.


7. Mängelhaftung

7.1 Wir verpflichten uns, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch die uns überlassen Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

7.2 Mängelansprüche des Auftraggeber setzen voraus, dass dieser sein nach § 377 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

7.3 Soweit ein Mangel an dem von uns erstellten Werk vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung eines neuen mangelfreien Werkes berechtigt.

7.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

7.5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer
Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.

7.6 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen;
in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden berechtigt.

7.7 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

7.8 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

7.9 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernehmen wir
gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung. Wir treten in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

7.10 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und
Zeichnungen entfällt unsere Haftung.

7.11 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie die Neuheit des Produktes haften wir nicht.


8. Gesamthaftung

8.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 7. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die
Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für
Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB.

8.2 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im
Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten und Erfüllungsgehilfen.


9. Eigentumsvorbehalt

9.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte
übertragen.

9.2 Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten
zwingend benötigt, unbeschädigt an uns zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Bei Beschädigungen oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltend-machung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

9.3 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.


10. Gerichtsstand, Erfüllungsort

10.1 Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den
Auftraggeber auch an seinem Geschäftssitzgericht zu verklagen.

10.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


12. Datenschutz

12.1 Die dem Auftragnehmer mitgeteilten Daten des Auftraggebers werden elektronisch gespeichert, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung notwendig ist. Sofern die Löschung dieser gewünscht ist, genügt die Mitteilung des Widerrufs an den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Kenntnisse die er aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, vertraulich zu behandeln.

Bremen, im Dezember 2019